E-Prüfung

Am Ende des Sommersemesters findet eine schriftliche Prüfung von 180 Minuten statt. Die Wiederholungsprüfung findet am Ende des darauffolgenden Wintersemesters statt. Die Prüfungsfragen werden auf Deutsch gestellt, Sie können aber auf Deutsch oder Englisch antworten.

Weitere Hinweise zur technischen und organisatorischen Durchführung der E-Prüfung werden während des Semesters bereitgestellt. Einen Vorgeschmack (nicht unbedingt aktuell) gibt ein Video auf der Lehrstuhlwebseite.

Klausurrelevante Inhalte

Was ist klausurrelevant? Die Prüfungsaufgaben setzen voraus, dass Sie die Inhalte aus den Vorlesungen und den Videos sowie den Übungen beherrschen. Für ein gutes Ergebnis reicht es nicht, sich nur auf die Übung zu fokussieren; befassen Sie sich auch mit den Beispielen aus Vorlesung.

Die bloße Reproduktion von Fakten macht nur einen geringen Teil der Prüfungsfragen aus. Bei vielen Fragen reicht es nicht, Fakten wiederzugeben. Stattdessen müssen Sie zeigen, dass Sie Ihr Wissen anwenden können und auf Ihnen nicht vertraute Probleme übertragen können.

Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie sich überlegen, welche Inhalte Sie wie auf Ihre Booklet-Seiten übertragen. Beachten Sie, dass sich Prüfungen im Laufe der Zeit hinsichtlich der Aufgabentypen und Schwerpunkte erheblich voneinander unterscheiden können. Schließen Sie nicht aus früheren Klausuren darauf, welche Inhalte zukünftig abgefragt werden könnten.

Zugelassene Hilfsmittel

Booklets

Falls Sie Booklet-Seiten eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Booklet zusammen mit den Prüfungsaufgaben. Es sind nur die von uns ausgegebenen Booklets zugelassen, d.h. Sie dürfen keine weiteren Notizen zur Prüfung mitbringen. Es ist weiterhin nicht zulässig, Ihrem Booklet vor oder während der Prüfung Notizen hinzuzufügen; das Hinzufügen von Hervorhebungen mit Textmarkern ist hingegen erlaubt.

Booklets, die nicht vollständig von Ihnen selbst handgeschrieben wurden, sind keine zulässigen Hilfsmittel. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu prüfen, ob Ihr Booklet dieses Kriterium erfüllt. Wenn Sie feststellen, dass eine Ihrer Seiten nicht den Anforderungen entspricht, nachdem die Deadline zur Abgabe der jeweiligen Seite verstrichen ist, können Sie diese von uns bis zur Deadline der allerletzten Booklet-Seite aus Ihrem Heft löschen lassen. Ein Ersetzen des Inhalts von gelöschten Seiten ist nach der jeweiligen Deadline aber nicht mehr möglich, da dies nicht mit dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar wäre.

Taschenrechner

Taschenrechner sind nicht zur Prüfung zugelassen.

Laptop und Maus

Zugelassenes Hilfsmittel ist das von uns zur Verfügung gestellte Prüfungslaptop mit Debian Linux (KDE, englische Benutzeroberfläche, aber deutsches Tastaturlayout) mit allen darauf installierten Programmen, insbesondere VS Code, und Dokumenten, insbesondere den hinterlegten “man pages”, ggf. zusätzlich bereitgestellter Webseiten.

Auf den Laptops ist ein “Deutsch-Englisch”-Wörterbuch installiert.

Zugelassenes Hilfsmittel ist weiterhin eine kabelgebundene (!) USB-Maus (üblicher USB-A-Stecker). Viele Erfahrungsberichte von Studierenden empfehlen, eine USB-Maus zu verwenden.

Täuschung und Täuschungsversuche

Wenn wir während oder nach der Prüfung feststellen, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet wurden, müssen wir nach §7 (4) der APO verfahren (Täuschungsversuch), d.h. Sie bestehen die Prüfung nicht. In schwerwiegenden Fällen und bei wiederholtem Fehlverhalten kann der Prüfungsausschuss weitergehende Maßnahmen verhängen.

Ermittlung der Note

Zur Berechnung der Note ermitteln wir, wie viel Prozent der maximal erreichbaren Punkte Sie in der Prüfung erworben haben, und addieren Ihre Bonuspunkte dazu.

Bonuspunkte können Sie durch Abgabe eines Abschlussprojekts und Teilnahme an der Projektmesse erwerben. Maximal können 10 Bonuspunkte erworben werden. Die erreichten Bonuspunkte werden zu Ihrem Prüfungsergebnis hinzuaddiert, wenn die Prüfung an sich bestanden ist. Es müssen 50 % erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen (Note 4,0).

Die weiteren Notenstufen ergeben sich wie folgt. Ausgehend von 50 % und der Note 4,0 folgen die weiteren Notenstufen in Schritten von jeweils 5 Punkten. Mit 55 % ergibt sich also die Note 3,7 und die Note 1,0 gibt es ab 95 %.

Beispiel

Angenommen, in der Prüfung können maximal 60 Punkte erreicht wurden. Erreicht wurden 40 Punkte, also 66 % der maximal möglichen Punkte. Weiterhin wurden 8 Bonuspunkte erworben. Da mit 66 % mehr als 50 % der Punkte erreicht wurden, ist die Prüfung bestanden und die Bonuspunkte werden zum Ergebnis hinzuaddiert. Insgesamt ergeben sich somit 74 %. Diese 74 % entsprechen der Note 2,7.