E-Prüfung

Am Ende des Wintersemesters findet eine E-Prüfung von 180 Minuten statt (120 Minuten für die Prüflinge, die eine 6-ECTS-Prüfung ablegen, siehe unten). Die Wiederholungsprüfung findet einige Wochen später statt (Termine finden Sie auf der Startseite und/oder in VC). Die Prüfungsfragen werden auf Deutsch gestellt, Sie können aber auf Deutsch oder Englisch antworten.

Hinweise zur technischen und organisatorischen Durchführung der E-Prüfung finden Sie im Video auf der Lehrstuhlwebseite.

Prüfungsrelevante Inhalte

Was ist prüfungsrelevant? Grundsätzlich alles, was wir im Kurs behandeln, es sei denn es wird explizit ausgeschlossen.

  • Ein sehr gutes Ergebnis erreichen Sie in der Prüfung, wenn Sie die Inhalte aus den Vorlesungen (Präsenz und/oder Notes), den Short-Videos (Videos und/oder Folien inkl. der Inhalte aus “Die drei Extra-Minuten”) sowie den Übungsaufgaben beherrschen und auf Sie zusätzlich die folgenden zwei Aufzählungspunkte zutreffen.

  • Für ein gutes Ergebnis müssen Sie die in der Vorlesung und den Shorts vermittelte Theorie beherrschen und – zusätzlich zum folgenden Aufzählungspunkt – auch dazu in der Lage sein, Aufgabenstellungen zu lösen, die sich an die Beispiele aus der Vorlesung (siehe Notes) und den Short-Videos anlehnen (ohne den Teil “Die drei Extra-Minuten”). Für ein gutes Ergebnis reicht es also wahrscheinlich nicht, wenn Sie sich nur auf die Vorlesung oder nur auf die Übung fokussieren.

  • Zum Bestehen der Prüfung reicht es in der Regel, wenn Sie

    • zumindest die wesentlichen Konzepte aus den Vorlesungen (nicht: Shorts!) kennen, erklären und anwenden können (falls Sie Themen anhand der Vorlesung nicht verstehen, müssen Sie möglicherweise die jeweiligen Short-Videos konsultieren) und
    • in den Übungsaufgaben behandelte Inhalte und Techniken kennen, erklären und anwenden können und
    • sich durch die Bearbeitung der Übungsaufgaben Problemlösungskompetenzen erworben haben, um Aufgaben mit vergleichbaren Problemstellungen selbständig zu lösen. Das bedeutet, Sie müssen in der Prüfung kleine Programme “from scratch” erstellen oder vorgegebene Programme erweitern; weiterhin müssen Sie möglicherwese Quellcode, der in den Aufgaben vorgegeben ist, analysieren und anpassen.

Prüfungsrelevante Programmiersprachen bzw. Techniken sind: C und Python (inkl. Flask) sowie HTML, CSS und JavaScript. Die Mehrheit der Aufgaben betrifft C und Python (inkl. Flask); Aufgaben zu HTML, CSS und JavaScript haben einen geringeren Anteil.

Abweichende Regelungen gelten für Studierende, die statt der 9-ECTS-Prüfung eine 6-ECTS-Prüfung schreiben. Die Dauer der 6-ECTS-Prüfung beträgt 120 Minuten und es ist nur der “C-Teil” prüfungsrelevant. Die genauen prüfungsrelevanten Inhalte für die 6-ECTS-Prüfung werden in VC bekannt gegeben.

Wir wollen vermeiden, dass Sie Zeit damit verbringen, große Mengen von Fakten auswendig zu lernen. Die Reproduktion von Fakten macht daher nur einen geringen Teil der Prüfungsfragen bzw. der erreichbaren Punkte aus. Stattdessen müssen Sie zeigen, dass Sie Ihr Wissen anwenden und auf Ihnen nicht vertraute Fragestellungen übertragen können. Es macht daher wahrscheinlich wenig Sinn, die Lösung von Übungsaufgaben auswendig zu lernen.

Wir fragen normalerweise keine Definitionen ab. Stattdessen zeigen wir Ihnen in manchen Aufgaben eine Situation oder ein Beispiel und fragen danach, welches Konzept hier zur Anwendung kommt.

Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie sich überlegen, welche Inhalte Sie wie auf Ihre Booklet-Seiten übertragen. Beachten Sie, dass sich Prüfungen im Laufe der Zeit hinsichtlich der Aufgabentypen und Schwerpunkte erheblich voneinander unterscheiden können. Schließen Sie nicht aus früheren Klausuren darauf, welche Inhalte zukünftig abgefragt werden könnten.

Zugelassene Hilfsmittel

Booklets

Falls Sie Booklet-Seiten eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Booklet zusammen mit den Prüfungsaufgaben. Es sind nur die von uns ausgegebenen Booklets zugelassen, d.h. Sie dürfen keine weiteren Notizen zur Prüfung mitbringen. Es ist weiterhin nicht zulässig, Ihrem Booklet vor oder während der Prüfung Notizen hinzuzufügen; das Hinzufügen von Hervorhebungen mit Textmarkern ist hingegen erlaubt.

Booklets, die nicht vollständig von Ihnen selbst handgeschrieben wurden, sind keine zulässigen Hilfsmittel. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu prüfen, ob Ihr Booklet dieses Kriterium erfüllt. Wenn Sie feststellen, dass eine Ihrer Seiten nicht den Anforderungen entspricht, nachdem die Deadline zur Abgabe der jeweiligen Seite verstrichen ist, können Sie diese von uns bis zur Deadline der allerletzten Booklet-Seite aus Ihrem Heft löschen lassen. Ein Ersetzen des Inhalts von gelöschten Seiten ist nach der jeweiligen Deadline aber nicht mehr möglich, da dies nicht mit dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar wäre.

Taschenrechner

Taschenrechner sind nicht zur Prüfung zugelassen. Auf den Laptops steht ein Taschenrechner zur Verfügung. Sie dürfen auch den interaktiven Python-Interpreter (python3) im Terminal benutzen.

Laptop und Maus

Zugelassenes Hilfsmittel ist das von uns zur Verfügung gestellte Prüfungslaptop mit Debian Linux (KDE, englische Benutzeroberfläche, aber deutsches Tastaturlayout) mit allen darauf installierten Programmen, insbesondere VS Code, und Dokumenten, insbesondere den hinterlegten “man pages”, ggf. zusätzlich bereitgestellter Webseiten (werden vor der Prüfung bekannt gegeben).

Auf den Laptops ist ein “Deutsch-Englisch”-Wörterbuch installiert (“GoldenDict”).

Zugelassenes Hilfsmittel ist weiterhin eine kabelgebundene (!) USB-Maus (üblicher USB-A-Stecker). Viele Erfahrungsberichte von Studierenden empfehlen, eine USB-Maus zu verwenden.

Täuschung und Täuschungsversuche

Wenn wir während oder nach der Prüfung feststellen, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet wurden, müssen wir nach §7 (4) der APO verfahren (Täuschungsversuch), d.h. Sie bestehen die Prüfung nicht. In schwerwiegenden Fällen und bei wiederholtem Fehlverhalten kann der Prüfungsausschuss weitergehende Maßnahmen verhängen.

Ermittlung der Note

Zur Berechnung der Note ermitteln wir, wie viel Prozent der maximal erreichbaren Punkte Sie in der Prüfung erworben haben, und addieren Ihre Bonuspunkte dazu.

Bonuspunkte können Sie durch Abgabe eines Abschlussprojekts und Teilnahme an der Projektmesse erwerben. Maximal können 10 Bonuspunkte erworben werden. Die erreichten Bonuspunkte werden zu Ihrem Prüfungsergebnis hinzuaddiert, wenn die Prüfung an sich bestanden ist. Es müssen 50 % erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen (Note 4,0).

Die weiteren Notenstufen ergeben sich wie folgt. Ausgehend von 50 % und der Note 4,0 folgen die weiteren Notenstufen in Schritten von jeweils 5 Punkten. Mit 55 % ergibt sich also die Note 3,7 und die Note 1,0 gibt es ab 95 %.

Beispiel

Angenommen, in der Prüfung können maximal 60 Punkte erreicht wurden. Erreicht wurden 40 Punkte, also 66 % der maximal möglichen Punkte. Weiterhin wurden 8 Bonuspunkte erworben. Da mit 66 % mehr als 50 % der Punkte erreicht wurden, ist die Prüfung bestanden und die Bonuspunkte werden zum Ergebnis hinzuaddiert. Insgesamt ergeben sich somit 74 %. Diese 74 % entsprechen der Note 2,7.