Kann ich mein Booklet in einem späteren Semester wiederverwenden?
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Ihr Klausur-Booklet ist nur bei der Prüfung im aktuellen Semester und der unmittelbar darauffolgenden Wiederholungsprüfung als Hilfsmittel zugelassen. In einem späteren Semester müssen Sie Ihre Seiten erneut einreichen.
Sie dürfen dabei Seiten, die Sie in einem früheren Semester erstellt haben, unverändert erneut hochladen. Das heißt: Sie müssen die Seiten nicht neu schreiben, aber die fristgerechte Einreichung über VC ist in jedem Semester erneut erforderlich.