Klausur-Booklet

Eine der effektivsten Lerntechniken besteht darin, sich beim Lesen und Zuhören Notizen zu machen (aktives Lesen bzw. aktives Zuhören). Wir beobachten, dass sich viele Studierende jedoch nicht motivieren können, regelmäßig Notizen anzufertigen.

Als Anreiz zum regelmäßigen Mitschreiben setzen wir in diesem Modul auf persönliche Booklets. Ein Booklet besteht aus bis zu sieben Seiten und wird in der Größe A5 gedruckt.

An drei Terminen im Semester (nach etwa 4, 8 und 12 Wochen) können Sie jeweils zwei bzw. drei Booklet-Seiten hochladen. Die genauen Deadlines werden über VC bekannt gegeben.

Sie können Ihre Seiten entweder im A5-Format anlegen oder in einem beliebigen anderen Format, zum Beispiel A4. Die eingereichten Seiten werden von uns immer auf A5 skaliert.

Sie können die Booklet-Seiten mit beliebigen Inhalten füllen, die Sie für die Prüfung als nützlich erachten (vorbehaltlich der in Abschnitt “Bedingungen” beschriebenen Bedingungen). Vor der Klausur führen wir Ihre Seiten zu einem gehefteten Booklet zusammen und lassen es in Farbe drucken. Ihr persönliches Booklet erhalten Sie am Tag der Klausur mit den Prüfungsaufgaben. Am Ende der Bearbeitungszeit geben Sie das Booklet mit Ihrer Prüfung ab.

Das Erstellen der Seiten für Ihr Booklet erfordert kritisches Denken. Wie lässt sich das Material am besten komprimieren und klar und prägnant aufschreiben? Welche Inhalte möchte ich in das Booklet auslagern, was kann ich mir selbst merken? Das Booklet regt dadurch einen aktiven Lernprozess an. Wenn Sie in einer Lerngruppe arbeiten, empfiehlt es sich, dass jedes Mitglied Ihrer Gruppe einen eigenen Entwurf vorbereitet, Sie die Entwürfe in Ihrer Gruppe diskutieren und schließlich alle Gruppenmitglieder darauf aufbauend ihre eigene Seiten zusammenstellen.

Das Einreichen von Booklet-Seiten erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie nicht alle Booklet-Seiten hochladen, hat Ihr Booklet eben weniger als sieben Seiten (Tippfehler korrigiert: hier stand 15 statt 7 Seiten; vielen Dank für den Hinweis!).

Bedingungen

Die folgenden Bedingungen mögen pedantisch erscheinen. Sie sind erforderlich, um den Prüfungsgrundsatz der Chancengleichheit zu wahren.

Booklet-Seiten können nur im aktuellen Semester eingereicht werden, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird. Das daraus erzeugte Booklet ist nur bei der Prüfung und der direkt darauffolgenden Wiederholungsorüfung ein zugelassenes Hilfsmittel zur Klausur.

Ob handschriftliche oder am Rechner erstellte Notizen für den Lernerfolg effektiver sind, kann bislang nicht eindeutig beantwortet werden (siehe etwa die Studie von Wiechmann et al., 2022).

Alle Booklet-Seiten müssen komplett in Ihrer eigenen Handschrift geschrieben sein, entweder auf Papier oder mit Hilfe eines Tablets.

Screenshots von Folien oder aus den Videos sind nicht erlaubt – es sei denn, Sie haben diese von Hand in Ihr Booklet übertragen. Es ist pro Seite lediglich eine gedruckte Überschrift in Maschinenschrift erlaubt, wie sie etwa von manchen Notiz-Apps eingefügt wird.

Das Anordnen und Verkleinern mehrerer handschriftlicher Elemente auf einer Seite ist ebenfalls zulässig. Entscheidend ist, dass der gesamte Inhalt in Ihrer eigenen Handschrift angefertigt ist.

Sie müssen die Seiten nicht mit Zitaten versehen, d.h. es ist erlaubt, Vorlesungsfolien, Text aus dem Skript, Antworten auf Übungsaufgaben, Inhalte aus Wikipedia usw. zu übernehmen, ohne die Quelle zu nennen. Es ist auch unerheblich, ob Hefte verschiedener Studierender die gleichen Zeichnungen enthalten – sofern sie von jeder Person jeweils eigenständig gezeichnet worden sind.

Das Erarbeiten von Booklet-Seiten in Lerngruppen ist erlaubt – sofern jede Booklet-Seite vollständig von jeder Person selbst von Hand geschrieben wurde. Das Hochladen von Booklet-Seiten, die Sie selbst schon einmal in früheren Semestern erstellt und hochgeladen haben, ist erlaubt.

Abgabe der Booklet-Seiten

Die Abgabe der Booklet-Seiten erfolgt über unsere Booklet-Webanwendung unter https://booklet.psi.uni-bamberg.de. Die Booklet-Anwendung erfordert eine Authentifizierung über den universitätseigenen Single Sign-On-Dienst. Bei der ersten Nutzung ist ein Einladungscode („invitation code“) erforderlich. Diesen finden Sie im VC-Kurs.

Die Abgabe erfolgt durch den Upload eines Bildes, am besten über einen Desktop-Browser. Im Folgenden geben wir einige Tipps, um dabei ein gutes Ergebnis zu erzielen. Beachten Sie zunächst, dass wir Ihre Seiten im A5-Format auf einem Laserdrucker ausdrucken werden. Wenn Sie sehr klein schreiben, müssen Sie besonders darauf achten, ein scharfes Bild mit hohem Kontrast hochzuladen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bilder nicht zu blass, an den Rändern abgeschnitten oder unscharf sind. Wenn Sie Fotos von Ihren Seiten machen, sorgen Sie für eine ausreichende und – noch wichtiger – gleichmäßige Ausleuchtung und verwenden Sie eine ausreichend hohe Auflösung. Erwägen Sie die Verwendung einer speziellen App, die bei der Digitalisierung von Papierdokumenten hilft. Kümmern Sie sich frühzeitig um ein geeignetes Setup, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.

Was ist eine ausreichend hohe Auflösung? Ausdrucke sind gut lesbar, wenn sie mindestens 300 dpi haben. Die kurze Seite Ihres Bildes sollte also mindestens 1771 Pixel haben, die lange Seite mindestens 2480 Pixel. Übungsaufgabe: vollziehen Sie nach, wie wir die angegebenen Pixelwerte ermittelt haben!

Ein Upload ist auch direkt vom Smartphone aus möglich. Allerdings ist die Booklet-Webanwendung noch nicht für Smartphone-Browser ausgelegt.

Nutzen Sie die Vorschaufunktion der Booklet-Webanwendung, um den Ausschnitt anzupassen und den Kontrast zu verbessern. Um ein Gefühl für die Lesbarkeit zu bekommen, ändern Sie die Skalierung auf dem Computerbildschirm so, dass die angezeigte Größe einem darübergelegten A5-Blatt entspricht. Wenn Sie bei diesem Maßstab Ihre Schrift lesen können, sollte alles in Ordnung sein. Die Booklet-Anwendung erlaubt Ihnen nach dem Hochladen auch das Herunterladen eines Vorschau-Booklets, das Sie selbst ausdrucken können.

Umgang mit Problemen

Nach dem erfolgreichen Hochladen einer Booklet-Seite zeigt die Booklet-Anwendung einen Verifizierungscode an. Bitte machen Sie sich eine Kopie von diesem Code und der hochgeladenen Datei. Der Code dient als Nachweis, dass Sie eine bestimmte Datei erfolgreich und rechtzeitig hochgeladen haben.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass eine Booklet-Seite fehlt, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit der Bilddatei (exakt die gleiche Datei, die Sie zuvor hochgeladen haben) und dem zuvor in der Booklet-Anwendung angezeigten Code. Nur wenn unsere Überprüfung ergibt, dass dieser Code zur Datei passt, werden wir die Datei nachträglich Ihrem Booklet hinzufügen, sonst nicht.

Offenbar fällt ausgerechnet kurz vor einer Booklet-Deadline das Internet ganz besonders häufig aus – oder das WLAN an der Universität ist überlastet. Sollten Sie Ihre Bilddatei deswegen nicht rechtzeitig hochladen können, berechnen Sie bitte einen kryptographischen Hashwert der Datei, die Sie hochladen wollten. Verwenden Sie dafür eine Hash-Funktion wie SHA-256. Der erhaltene Hashwert identifiziert Ihre Datei eindeutig. Senden Sie uns vor der Deadline den Hashwert (und die verwendete Hash-Funktion) per E-Mail zu. Sie können dazu auch ein Foto des Hashwerts machen und uns dieses über das Mobilfunknetz per E-Mail senden. Nur wenn unsere Überprüfung nach der Deadline ergibt, dass der Hashwert zu Ihrem Bild passt, werden wir die Datei Ihrem Booklet hinzufügen, sonst nicht.

Wenn Sie sich auf dieses Szenario vorbereiten möchten, machen Sie sich am besten schon vorab damit vertraut, wie Sie einen kryptografischen Hashwert einer Datei lokal auf Ihrem Rechner berechnen können (in Linux gibt es dafür entsprechende Kommandozeilen-Tools). Außerdem empfiehlt es sich, alles dafür vorzubereiten, dass Sie mit einem ggf. vorhandenen Smartphone über das Mobilfunknetz schnell eine E-Mail versenden können.

Wir empfehlen Ihnen, Booklet-Seiten nicht erst kurz vor der Deadline hochzuladen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, schon ein paar Tage vor der ersten Deadline den Ablauf des Hochladens zu testen, um keine Überraschungen zu erleben. Sie können jede Seite bis zur jeweiligen Deadline beliebig oft hochladen.

Fristverlängerung nur bei nachgewiesener Krankheit

Booklets, für die Sie uns vor der Deadline keinen Hash-Wert übermittelt haben, werden wir nicht nachträglich akzeptieren – es sei denn, Sie legen unverzüglich eine geeignete ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.